Terms of service


Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltung
1. Allen Angeboten, Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Lieferungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Durch Annahme der Lieferung werden sie anerkannt. Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung, sind jedoch jederzeit möglich.
2. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen, Angebote oder Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung. Solange verstehen sich unsere Angebote und Vereinbarungen als freibleibend und unverbindlich, es sei denn, die Ware sei bereits geliefert.

B. Zustandekommen des Vertrags
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn wir schlüssig oder schriftlich die Annahme erklärt haben oder durch Absendung der Ware zu erkennen gegeben haben, dass wir den Auftrag angenommen haben.

C. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise sind freibleibend. Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt.
2. Sind feste Preise vereinbart und ändern sich danach die für uns maßgeblichen Kosten nicht unwesentlich, so kann über eine angemessene Preisanpassung verhandelt werden. Scheitern die Preisverhandlungen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.
3. Wir sind berechtigt, Teilmengen anzuliefern und diese auch getrennt zu berechnen. Jede Teilmenge gilt als besonderes Geschäft und hat keinen Einfluss auf andere Geschäfte bzw. Teilmengen.
4. Alle Zahlungen sind rechtzeitig zu leisten, dass wir am letzten Tag der Zahlungs- bzw. der Skontierungsfrist über den Rechnungsbetrag verfügen können. Wechsel werden nur zahlungshalber und nur dann angenommen, wenn wir dies zugestanden haben, wobei kein Skonto gewährt wird. Diskont und Spesen trägt der Abnehmer.
5. Wir haben das Recht, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnung zu verwenden.
6. Bei Zielüberschreitung werden bei Ablauf der ersten im Mahnschreiben gesetzten Frist alle Posten fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, soweit zulässig, Verzugszinsen von 5% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer über den Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.
7. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers können wir unsere Waren jederzeit auch durch Selbsthilfe zurücknehmen.
8. Wenn die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers gefährdet ist, können wir sofortige Vorauszahlung aller offenen auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen und noch nicht gelieferte Waren zurückbehalten. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Abnehmer trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
9. Der Besteller kann nur aufrechnen mit Ansprüchen, die wir anerkannt haben, oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Forderung. Ihm steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
10. Soweit der Besteller den Vertrag nicht erfüllt bzw. in Verzug gerät und wir berechtigt sind vom Vertrag zurückzutreten, können wir pauschalen Schadensersatz von 20% der Nettovertragssumme (also ohne Mehrwertsteuer) berechnen, ohne den Schaden nachweisen zu müssen. Dies entfällt, soweit dem Besteller der Nachweis gelingt, dass der Schaden niedriger liegt.
Soweit wir einen höheren Schaden als 20% nachweisen können, können wir diesen ansetzen.

D. Lieferung
1. Der Lieferung liegt der erteilte Auftrag zugrunde. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bestellers.
2. Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich bestätigt, annähernd und unverbindlich.
3. Betriebsstörungen, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Maschinenstörung, durch mangelhafte Zulieferung, durch Unterlieferanten oder ähnliches entstehen, entheben uns für die Dauer der Behinderung von Lieferungsverpflichtungen. Dadurch entstehende Schäden haben wir nicht zu vertreten, weder unmittelbare noch mittelbare. Dauern diese Umstände länger als 1 Monat ab vereinbartem Lieferdatum an, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

E. Gefahrtragung, Versand, Verpackung
1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Dem Besteller können unsere Verpackungs- und Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
2. Der Besteller trägt die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung der bestellten Gegenstände.

F. Mängelrüge, Gewährleistung
1. Handelsübliche oder geringe Materialabweichungen stellen keine Mängel dar und sind zulässig.
2. Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn wir dem Besteller in einem nur an ihn gerichteten Schreiben diese Eigenschaftszusicherung abgegeben haben.
3. Für die Behebung der Mängel oder die Ersatzlieferung ist uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
4. Den Besteller trifft eine sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 und § 378 HGB, andernfalls sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen. Ist der Mangel offensichtlich, so sind ab dem 5. Tag nach Übergabe bzw. Übernahme Rügen nicht mehr als unverzüglich anzusehen.
5. Uns ist eine Überprüfung der gerügten Ware zu gewähren. Bedingung für einen Nachbesserungsanspruch bzw. eine Ersatzlieferung ist, dass keine Veränderungen oder Verwendungen an der gelieferten Ware stattgefunden haben.
6. Kosten, die durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Rügenden.
7. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich gestellt werde
8. Schadenersatzansprüche, auch durch Mangelfolgeschäden, sind gegenüber uns, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes.
9. Sind die Beanstandungen berechtigt und rechtzeitig erhoben worden, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Dies gilt auch bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung. Falls keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
10. Im Verkehr mit Kaufleuten entfällt, soweit gesetzlich zulässig unabhängig vom Verschuldungsgrad, jede Haftung für Pflichtverletzungen von Erfüllungshilfen, die nicht leitende Angestellte sind.
11. Bei Fremderzeugnissen treten wir im Falle eines Gewährleistungsmangels unsere Ansprüche gegen den Fremderzeuger an den Besteller ab. Vor unserer Inanspruchnahme hat der Besteller zunächst gegenüber dem angegebenen Fremderzeuger seine Ansprüche geltend zu machen. Das gilt auch und insbesondere, soweit der Fremderzeuger (Hersteller) eine Garantie für seine Produkte übernommen hat.
12. Alle Garantieleistungen werden ab Werk Hardt erbracht, eventuell notwendige Frachtkosten trägt der Besteller. Reisekosten von Servicetechnikern trägt der Besteller.
13. Die Beseitigung von Mängeln können wir, soweit gesetzlich zulässig ablehnen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
14. Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder als Folge von natürlichem Verschleiß begründen keinerlei Gewährleistungsansprüche. Ohne vorherige Genehmigung durchgeführte Änderungen oder Instandsetzungen durch den Käufer oder Dritte lassen jegliche Haftung für die daraus entstehenden Folgen erlöschen.

G. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Gegenständen bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises gem. § 455 BGB vor. Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt.
2. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgt stets für uns.
3. Verkauft der Besteller die Vorbehaltsware gleich in welchem Zustand weiter, so tritt er bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten dem Käufer gegenüber alle seine Rechte ab, die aus dem Weiterverkauf herrühren.
4. Der Besteller hat auf Verlangen alle diesbezüglich notwendigen Auskünfte unverzüglich zu erteilen, die für eine Geltendmachung notwendig sind, und gegebenenfalls die Unterlagen hierfür auszuhändigen.
5. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Vorbehaltsware zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehalts wegzuholen und nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten unter Aufrechterhaltung weiterer Schadensersatzansprüche oder die Vorbehaltsware bis zur völligen Bezahlung sicher zu stellen. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zwecke den Lagerort der Ware betreten und befahren können

H. Rücksendung
Ohne unsere Zustimmung zurückgegebene Ware können wir auf Kosten des Absenders zurücksenden.

I. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt 78739 Hardt als vereinbart. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Rottweil als vereinbart, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist.

J. Unwirksamkeit
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren den Bestand des Vertrages oder der AGB im übrigen nicht.
2. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen sind wir befugt, die Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

K. Fremde AGB
1. Bei sich überschneidenden AGB sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen maßgebend. Mit Bestellung der Ware verzichtet der Besteller auf seine eigenen AGB schlüssig. Etwas anderes gilt nur, wenn er unseren AGB ausdrücklich und schriftlich in einem gesonderten Schreiben an uns widerspricht.
2. Mithin sind Lieferbedingungen des Bestellers für uns so lange unverbindlich, als wir sie nicht schriftlich bestätigt haben.

+49 (0) 7422 / 940010